Orientierung
Was ist die private Krankenversicherung – und passt sie zu Ihnen?
Die private Krankenversicherung (PKV) ist eine Krankenvollversicherung, deren Beitrag sich nach Eintrittsalter, Gesundheitszustand und gewähltem Leistungsumfang richtet – nicht nach dem Einkommen. Ob die PKV für Sie infrage kommt, entscheidet vor allem Ihre berufliche Situation. Dieses Portal führt Sie in drei Schritten zu einer fundierten Entscheidung:
- Schritt 1
Zugang prüfen
Angestellte brauchen ein regelmäßiges Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 77.400 € im Jahr. Für Selbstständige, Beamte und befreite Studierende gibt es keine Einkommensgrenze.
Wer wechseln darf - Schritt 2
Beitrag verstehen
Eintrittsalter, Gesundheit, Leistungsumfang und Selbstbeteiligung bestimmen den Beitrag. Angestellte erhalten einen Zuschuss vom Arbeitgeber.
Wovon der Beitrag abhängt - Schritt 3
Tarife vergleichen
Fordern Sie Ihren persönlichen Tarifvergleich an: Auf Basis Ihrer Angaben werden passende Tarife mehrerer Versicherer gegenübergestellt.
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Ihre Situation
Welche Regeln gelten für Sie?
Zugang, Zuschuss und Tarifwahl hängen davon ab, wie Sie beruflich tätig sind. Wählen Sie Ihre Gruppe – der Ratgeber springt direkt zum passenden Abschnitt.
- PKV für Angestellte PKV ab einem Einkommen über 77.400 € im Jahr, mit Arbeitgeberzuschuss Zum Ratgeber
- PKV für Selbstständige ohne Einkommensgrenze – Krankentagegeld selbst einplanen Zum Ratgeber
- PKV für Beamte Beihilfe des Dienstherrn plus passender Restkosten-Tarif Zum Ratgeber
- PKV für Studierende Befreiung von der Versicherungspflicht innerhalb von drei Monaten Zum Ratgeber
- PKV für Ärzte Regeln je Berufsphase: Studium, angestellt, niedergelassen Zum Ratgeber
Rechengrößen 2026
Die Zahlen, die über den Wechsel entscheiden
- Jahresarbeitsentgeltgrenze
- 77.400 €
- Arbeitgeberzuschuss PKV höchstens
- 508,59 €
- GKV-Höchstbeitrag Krankenversicherung im Monat
- 1.017,18 €
pro Jahr (6.450 € im Monat), 2026
pro Monat: 8,75 % von 5.812,50 € — berechnet, höchstens die Hälfte des tatsächlichen Beitrags
17,5 % (14,6 % + 2,9 %) von 5.812,50 €, als 2 × 508,59 € — berechnet, ohne Pflege
Quelle: Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung, BMG; Arbeitgeberzuschuss und GKV-Höchstbeitrag nach SGB V berechnet. Stand 2026
Ihr persönlicher Tarifvergleich – kostenfrei, unverbindlich, neutral.
Sie beantworten einige kurze Fragen, auf dieser Basis werden passende Tarife mehrerer Versicherer für Ihre Situation gegenübergestellt. Ob und welchen Tarif Sie abschließen, entscheiden allein Sie.
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Die wichtigsten Themen zur PKV
- Private Krankenversicherung Grundlagen, Leistungen, Voraussetzungen Leistungen im Vergleich zur GKV
- Wechsel von der GKV in die PKV Wer wechseln darf und wie es abläuft So läuft der Wechsel ab
- Jahresarbeitsentgeltgrenze Die Einkommensgrenze für Angestellte Was zum Jahresarbeitsentgelt zählt
- PKV-Kosten Wovon der Beitrag abhängt Warum und wann Beiträge steigen
- Beiträge im Alter Rückstellungen, Zuschlag, Tarifwechsel Tarifwechsel nach § 204 VVG
- Beitragsrückerstattung Geld zurück bei Leistungsfreiheit Rechnung selbst zahlen oder einreichen?
- Selbstbeteiligung Eigenanteil und Beitragshöhe abwägen Wann sich ein Selbstbehalt lohnt
- Krankentagegeld Einkommensschutz bei Arbeitsunfähigkeit Wie hoch das Krankentagegeld sein sollte
Gegenüberstellung
PKV oder GKV – die Unterschiede im Überblick
| Merkmal | Gesetzliche Krankenversicherung | Private Krankenversicherung |
|---|---|---|
| Zugang | grundsätzlich jeder, versicherungspflichtig bis zur Jahresarbeitsentgeltgrenze | Angestellte über der Jahresarbeitsentgeltgrenze, Selbstständige, Beamte, Studierende (mit Befreiung) |
| Beitrag | prozentual vom Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze | nach Eintrittsalter, Gesundheit und gewähltem Leistungsumfang – unabhängig vom Einkommen |
| Leistungen | gesetzlich festgelegter Leistungskatalog | vertraglich vereinbart, je nach Tarif z. B. Chefarzt, Ein- oder Zweibettzimmer, höhere Zahnleistungen |
| Familie | beitragsfreie Familienversicherung möglich | jede versicherte Person hat einen eigenen Vertrag und Beitrag |
| Abrechnung | Sachleistung über die Versichertenkarte | Kostenerstattung: Rechnung erhalten, bezahlen, einreichen |
| Alter | Beitrag richtet sich weiter nach dem Einkommen | Alterungsrückstellungen und gesetzlicher Zuschlag dämpfen den Beitrag im Alter |
Ausführlich: Vor- und Nachteile der privaten Krankenversicherung
Service · PKV-Lexikon
Fachbegriffe der PKV einfach erklärt
25 Begriffe. Von Alterungsrückstellung bis Übertragungswert: kurze Definitionen mit Verweis auf den passenden Ratgeber.
Zum PKV-LexikonHäufige Fragen zur privaten Krankenversicherung
Wer darf sich privat krankenversichern?
Privat versichern können sich Angestellte, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, sowie Selbstständige, Freiberufler und Beamte – ohne Einkommensgrenze. Studierende können sich zu Beginn des Studiums von der Versicherungspflicht befreien lassen. Mehr dazu im Ratgeber Private Krankenversicherung.
Wie hoch ist die Jahresarbeitsentgeltgrenze?
Die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt derzeit bei 77.400 € im Jahr, also 6.450 € im Monat (Stand 2026). Sie wird jedes Jahr neu festgelegt. Alle Einzelheiten erklärt der Ratgeber zur Jahresarbeitsentgeltgrenze.
Wovon hängt der Beitrag in der PKV ab?
Der Beitrag richtet sich nach dem Eintrittsalter, dem Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss und dem gewählten Leistungsumfang, etwa Selbstbeteiligung, Zahnleistungen oder Krankentagegeld. Das Einkommen spielt – anders als in der GKV – keine Rolle. Details im Ratgeber PKV-Kosten.
Wie sind Beamte krankenversichert?
Beamte erhalten von ihrem Dienstherrn Beihilfe, die einen festen Prozentsatz der beihilfefähigen Krankheitskosten übernimmt – im Bund grundsätzlich 50 Prozent (§ 46 BBhV). Den übrigen Anteil sichern sie über einen privaten Restkosten-Tarif ab. Für Landesbeamte gilt das jeweilige Landesrecht. Mehr im Ratgeber PKV für Beamte.
Steigen die Beiträge in der PKV im Alter stark an?
Gegen alterungsbedingte Kostensteigerungen bildet die PKV Alterungsrückstellungen; zusätzlich zahlen Versicherte einen gesetzlichen Zuschlag, der ab 65 zur Beitragsentlastung verwendet wird. Beitragsanpassungen wegen steigender Gesundheitskosten sind trotzdem möglich. Wie Sie den Beitrag im Alter steuern können, lesen Sie unter Beiträge im Alter.
Kann ich aus der PKV zurück in die gesetzliche Krankenversicherung?
Eine Rückkehr ist nur unter engen Voraussetzungen möglich, etwa wenn Sie als Angestellter wieder versicherungspflichtig werden. Ab 55 ist die Rückkehr in der Regel ausgeschlossen, wenn Sie in den letzten fünf Jahren nicht gesetzlich versichert waren. Der Wechsel in die PKV sollte deshalb gut überlegt sein – siehe Risiken beim Rückweg.
Was kostet mich die Anfrage über dieses Portal?
Nichts. Anfrage und Tarifvergleich sind kostenfrei und unverbindlich. Die InVia Medien und Marketing GmbH ist als Versicherungsmakler nach § 34d GewO registriert; ob und welchen Tarif Sie abschließen, entscheiden allein Sie.