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Private Krankenversicherung für Beamte Vergleich -
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„In einem privaten Vertrag kann es nicht passieren,
dass Leistungen […] gestrichen werden.“
Stiftung Warentest / Finanztest (05/2014)
„Private Versicherungstarife bieten meist deutlich mehr
als die gesetzlichen Kassen.“
Stiftung Warentest (test.de)
Private Krankenversicherung für Beamte / Vergleich
Beamte und Anwärter haben die Wahlfreiheit zwischen Gesetzlicher (GKV) und Privater Krankenversicherung (PKV). Dabei ist die PKV für Beamte im Allgemeinen günstiger als die GKV. Das liegt an der Beihilfe und gesonderten Beihilfetarifen für Beamte. Auch können Ehegatten und Kinder mitversichert werden. Alles das solltejedoch nicht über eins hinwegtäuschen: Es gibt Unterschiede zwischen den verschiedenen Krankenkassentarifen für Beamte. Gut informiert hilft ein Vergleich der PKV-Tarife für Beamte, die passende Krankenversicherung für Beamte zu finden.
Auch für Beamte besteht Krankenversicherungspflicht
Beamte sind von der Sozialversicherung befreit, müssen jedoch einer Krankenkasse beitreten. Das gilt seit dem 1. Januar 2009. Bei der Versicherungspflicht für Beamte herrscht jedoch Wahlfreiheit. Beamte werden nicht auf eine private oder gesetzliche Krankenkasse festgenagelt, sie können sich einen passenden Tarif suchen. Ohne geht es jedoch nicht: Spätestens beim Einreichen der ersten Kostenübernahme bei der Beihilfe wird im Allgemeinen der Nachweis einer so genannten Restkostenversicherung gefordert.
PKV oder GKV für Beamte?
GKV Tarife sind in der Regel Vollkostentarife, bei denen die Beihilfe nur in seltenen Fällen einzelne Leistungen bezuschusst. Das macht die GKV für Beamte im Vergleich fast immer zur teuren Wahl. Die privaten Krankenkassen bieten gesonderte Tarife für Beamte an. Dabei handelt es sich um Restkostentarife, die die Zuschüsse der Beihilfe ergänzen. Zu diesen Beihilfen ist der Dienstherr verpflichtet. Das wird als Alimentationspflicht bezeichnet. Die Höhe der Beihilfe liegt zwischen 50 Prozent und 80 Prozent der beihilfefähigen Aufwendungen.
Wieso die GKV für Beamte meist keine Option ist
Die gesetzlichen Kassen tragen die Kosten für die medizinisch notwendige und wissenschaftlich anerkannte Versorgung. Genauer die Kosten für alle Leistungen, die im Leistungskatalog der GKV gelistet sind. So weit, so gut. Doch der Dienstherr trägt bei Beamten nicht den Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung. Beamte haben nur einen Beihilfeanspruch. Den Arbeitgeberanteil müssen Beamte in der GKV selber tragen. Sie werden damit in der gesetzlichen Versicherung praktisch mit Selbstständigen fast gleichgestellt.
Beamte in der GKV erhalten so nur Zuschüsse auf einige Zusatzleistungen. Das liegt daran, dass die GKV-Tarife nicht beihilfekonform sind. Gesetzlich versicherte Beamte können den Vorteil der Beihilfe praktisch gesehen nicht nutzen. Zum Vergleich: In der privaten Krankenversicherung ist dies anders, hier sorgt die Beihilfe für günstige PKV Beamtentarife.
Warum die PKV für Beamte günstig ist
Viele Versicherer bieten so genannte Restversicherungstarife oder Ergänzungstarife zur Beihilfe an. Bei diesen ergänzt die private Krankenversicherung die Teilkostenübernahme der Beihilfe. Aufgrund der Aufteilung der Krankenkosten auf PKV und Beihilfe kann die PKV für Beamte vergleichsweise günstig angeboten werden. Das gilt für Beamte auf Lebenszeit ebenso wie für Beamte auf Zeit. Auch für Beamte im Vorbereitungsdienst (Beamtenanwärter) ist die PKV üblicherweise die günstigere Wahl. Doch Staatsdiener sollten aufpassen: Nicht alle Tarife haben den gleichen Preis und die gleichen Leistungen. Vergleichen der privaten Krankenkassentarife für Beamte lohnt.
50 Prozent der PKV Kunden sind Beamte
Dass sich viele Staatsdiener für die private Krankenversicherung entscheiden, sieht man auch an den Kundenzahlen der Versicherungen. Nach Angaben des PKV-Verbandes machen Beamte fast 50 Prozent der privaten Krankenvollversicherten aus.
Wie funktioniert die Beihilfe?
Durch die Alimentationspflicht ist der Dienstherr verpflichtet, Beihilfe zu leisten. Dabei müssen die Aufwendungen jedoch beihilfefähig sein. Grundsätzlich gehören unter anderem stationäre und ambulante ärztliche Behandlungen, zahnärztliche Behandlungen, Heilpraktikerkosten oder Kosten für Vorsorge und Früherkennungsuntersuchungen dazu. Jedoch können bei einzelnen Leistungen die Kostenübernahmen abweichen. Dabei kann es auch von Bundesland zu Bundesland Unterschiede geben. Diese sind durch die Beihilfeverordnungen (BVO) der Länder und die BVO des Bundes geregelt.
Entsprechend wichtig ist ein passender Tarif: So können Versorgungslücken oder hohe Eigenkosten vermieden werden. Insbesondere ist es bei gehobenen Ansprüchen ratsam, einen Tarif mit gehobenen Leistungen abzuschließen. Ein Vergleich der PKV-Tarife für Beamte hilft, diese zu finden.
Hinweis: Damit Sie Beihilfe erhalten können, müssen Sie bei der Beihilfeberechtigungsstelle die Beihilfebescheinigung einreichen. Diese erhalten Sie mit dem Versicherungsschein des Versicherers.
Was zahlt die Beihilfe nicht?
Wie auch bei der gesetzlichen Krankenkasse übernimmt die Beihilfe nicht alle möglichen Behandlungen. Die Aufwendungen müssen notwendig und angemessen sein. Beispielsweise sind Behandlungen, die eine Folge von so genannten medizinisch nicht indizierten Maßnahmen darstellen, in der Regel nicht beihilfefähig. Dazu zählen insbesondere Schönheitsoperationen und deren Folgen. Zudem sind nicht erprobte oder nicht wissenschaftlich anerkannte Heil- und Untersuchungsmethoden von der Beihilfe ausgenommen.
Je nach Dienstherr und Bundesland variieren auch die Kostenübernahme bei Medikamenten und Heilmitteln wie Zahnersatz, Brillen und ähnlichem. Oft sind beispielsweise nicht verschreibungspflichtige Medikamente von der Beihilfe ausgeschlossen.
Auch bei Beamten ist in der Gesundheitsversorgung nicht alles eitel Sonnenschein: Viele Landes- und Bundesbeamte erhalten mit einer normalen Sehschwäche keine Zahlung von der Beihilfe für eine Sehhilfe. Gleiches gilt für einen Teil der Laborkosten, die bei Zahnarztbehandlungen wie Verkronungen von Zähnen anfallen können. Das hat die Stiftung Warentest im Test Private Krankenversicherung für Beamte festgestellt.
Wie hoch ist der Beihilfesatz?
Die Höhe des Beihilfesatzes ist Sache des Dienstherren und durch Beihilfeverordnungen (BVO) von Land und Bund geregelt. Im Allgemeinen gelten die folgenden Beihilfesätze für beihilfefähige Aufwendungen:
Abweichungen gibt es insbesondere in Baden-Württemberg. Dort müssen Landesbeamte und Ehegatten Abschläge hinnehmen, auch wenn diese Kinder haben. In Hamburg und Hessen gibt es hingegen ein familienbezogenes Beihilfesystem, bei dem ausgehend vom Basissatz von 50 Prozent für Partner und Kinder prozentuale Zuschläge gewährt werden.
Für den Beihilfeanspruch von Lebenspartnern, Ehegatten und Kindern gelten besondere Regelungen. Einen pauschalen Anspruch gibt es nicht. Die Bedingungen dazu sind ebenfalls gesetzlich geregelt. Sachsen-Anhalt hat beispielsweise eine Kostendämpfungspauschale: Hier müssen Beihilfeberechtigte jährlich eine bestimmte Summe selbst tragen, bevor ein Anspruch auf Beihilfe besteht.
Wann gibt es Beihilfe für Kinder und Ehe- / Lebenspartner?
Engste Familienmitglieder haben neben dem Beamten ebenfalls Anspruch auf Beihilfe durch den Dienstherren. Die Beihilfesätze sind in der obigen Liste aufgeführt. Damit Anspruch auf die Beihilfe besteht, müssen die Familienmitglieder jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
Ehegatten / Lebenspartner
Kinder
Wie viel dürfen Kinder und Ehepartner verdienen, um nicht den Beihilfeanspruch zu verlieren?
Die Einkommensgrenze für den Beihilfeanspruch von Kindern, Lebens- und Ehepartnern sind in den Bundesländern unterschiedlich. Laut den Beihilfeverordnungen der Länder (Januar 2016) reichen die Beträge von 8652 Euro bis zu 18.000 Euro.
Am schlechtesten haben es dabei Beamte in Rheinland-Pfalz und in Hessen mit 8652 Euro. Baden-Württemberg und die Hansestadt Bremen sind mit 10.000 Euro kaum großzügiger. Die Hansestadt Hamburg und die Freistaaten Bayern und Sachsen glänzen hingegen mit einem Freibetrag von 18.000 Euro. Genauso wie die Bundesländer Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Thüringen. Die übrigen Bundesländer gewähren mit einer Ausnahme 17.000 Euro Einkommen. Die Ausnahme bildet das Saarland mit einer Grenze bei 16.000 Euro.
Bei wem wird ein Kind versichert, wenn beide Elternteile verbeamtet sind?
Für den Fall, dass beide Elternteile beamtet bzw. genauer beihilfeberechtigt sind, wird das Kind bei der Beihilfe dem Elternteil zugeordnet, der das monatliche Kindergeld bezieht. Soll die Zuordnung in einem solchen Fall geändert werden, muss der Bezug des Kindergeldes auf den Partner umgeschrieben werden.
Wie werden die Beiträge in der PKV für Beamte errechnet?
Die Versicherungsbeiträge, die Beamte in der PKV bezahlen müssen, errechnen sich auf Basis des Alters und des Gesundheitszustandes. Im Allgemeinen gilt: Ein niedriges Eintrittsalter bei Beginn der Krankenversicherung verspricht niedrige Prämien, sofern es sich nicht um einen Beamtenanwärtertarif handelt, bei dem keine Altersrückstellungen vorgenommen werden.
Zudem spielt der Beihilfesatz eine Rolle. So können Beamte mit mehr als zwei Kinder oft von günstigen Tarifen profitieren. Das gilt insbesondere, wenn die Beihilfe aufgrund der Kinder die Krankenkosten mit 80 Prozent bezuschusst.
Einen weiteren Einfluss auf die Prämienhöhe hat auch, ob sich der Beamte bei der privaten Krankenversicherung für einen Tarif mit oder ohne Selbstbeteiligung entscheidet. Durch die Entscheidung für eine Selbstbeteiligung kann der Prämie für die Beamten PKV meist deutlich gesenkt werden.
Eine weitere Möglichkeit bei der Prämie zu sparen, ist es, die Tarife zu vergleichen. Zwischen den Angeboten der Beamtenversicherungen gibt es bisweilen erhebliche Unterschiede bei Preis und Leistung. Durch einen Vergleich der Beamten PKV lassen sich diese leicht entdecken.
Wie hoch sind Risikozuschläge und kann ich abgelehnt werden?
Für Einsteiger in die Private Krankenversicherung für Beamte gibt es eine gute Nachricht: Der überwiegende Anteil der Versicherer hält sich an die freiwillige Annahmeverpflichtung. Nach dieser wird kein Beamter aufgrund seines Gesundheitszustandes abgelehnt. Risikozuschläge sind ebenfalls begrenzt. Mehr als 100 Prozent Risikozuschlag werden bei Einsteigern nicht erhoben – sofern sich das Versicherungsunternehmen an die Selbstverpflichtung hält.
Als Einsteiger gelten jedoch nur Beamte, die den Antrag für Aufnahme in die PKV im ersten Jahr des Beamtenverhältnisses stellen. Späteinsteiger und Wechsler kommen schnell nicht so gut weg. Doch eine Ablehnung oder ein Angebot mit Risikozuschlag sollte nicht dazu führen, die Flinte in Korn zu werfen.
Tipp: Bei Ablehnung oder Risikozuschlag den Tarifvergleich nutzen
Nur weil ein oder zwei Anbieter einen Beamten ablehnen oder Risikozuschläge fordern, muss dies nicht bei allen Anbietern der Fall sein. Unter Umständen gibt es Anbieter, die den Beamten in der Krankenversicherung akzeptieren bzw. einen niedrigeren oder gar keinen Risikozuschlag fordern.
Besonders günstige PKV Tarife für Beamtenanwärter und Referendare
Berufseinsteiger müssen auch im Öffentlichen Dienst mit einem schmalen Einstiegsgehalt rechnen. Das gilt insbesondere für Beamtenanwärter und Referendare. Die private Krankenkasse muss dabei nicht teuer werden: Fast alle Anbieter für private Krankenkassentarife warten mit speziellen PKV-Tarifen für Referendare und Beamtenanwärter auf.
Diese auch als Beamtenanwärtertarife bezeichneten Krankenkassenangebote sind besonders günstig, da die Krankenkasse keine Altersrückstellungen vornimmt. Gesunde Anwärter und Referendare können – je nach individuellem Fall - durchaus PKV Beamtentarife gekommen, die je nach Leistungsumfang bei einem monatlichen Beitrag um die 100 Euro beginnen.
Doch es gibt noch einen kleinen Haken für Späteinsteiger: Die Tarife für Referendare und Anwärter haben in der PKV meist eine Altersgrenze. Wird diese überschritten, muss sich der angehende Beamte im regulären PKV Tarif für Beamte versichern.
Wer jedoch einen günstigen Anwärtertarif für die Beamtenkrankenversicherung nutzen kann, bleibt flexibel: Diese Tarife können nach dem Referendariat bzw. der Anwartschaft problemlos gewechselt werden. Dabei sind keine Nachteile durch den Wechsel zu erwarten. Schließlich wurden für den angehenden Beamten unter anderem keine Altersrückstellungen im Anwärtertarif gebildet.
Wie müssen sich Beamte mit Nebenbeschäftigung versichern?
Steht ein Beamter regulär im Dienst, greift für gewöhnlich ganz problemlos die Beihilfe mit der Beamtenkrankenversicherung, auch wenn ein Beamter neben dem Hauptamt einer Nebenbeschäftigung nachgeht. Eine weitere Versicherung ist dann nicht nötig. Bei der Nebenbeschäftigung während einer Beurlaubung ist dies in der Regel komplizierter. Hier müssen die Beamten mit dem Dienstherren abklären, ob und unter welchen Bedingungen Bezüge und Beihilfe – insbesondere im Krankheitsfall gewährt werden.
Worauf Beamte beim Vergleichen der PKV-Tarife achten sollten
Freie Heilfürsorge für risikoreiche Beamtenjobs – Beihilfe für die Familie
Wer einen risikoreichen Beamtenjob ausübt, hat Anspruch auf die freie Heilfürsorge. Bei dieser übernimmt der Dienstherr die erstattungsfähigen Kosten zu 100 Prozent. Bei diesen Jobs ist dann keine PKV für Beamte nötig. Wer jedoch auf Zusatzleistungen Wert legt, kann ergänzende Zusatzversicherungen abschließen.
Die freie Heilfürsorge übernimmt der Staat, da die riskanten Jobs über einen privaten Krankenversicherungstarif kaum versicherbar wären. Die Kosten wären aufgrund des Berufsrisikos zu hoch. Beispiele für solche Berufe sind Polizisten, hauptberufliche Feuerwehrleute und Soldaten.
Möchte jedoch ein Beamter in einem solchen risikoreichen Beruf Kinder oder Ehepartner versichern, ist dies nicht über die Heilfürsorge möglich. Die engen Verwandten haben wenn nur Anspruch auf Beihilfe. Gemäß den üblichen Regeln des Dienstherren. Hier gilt es wieder, Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern bzw. zwischen Land und Bund zu beachten. Auch endet der Anspruch auf Heilfürsorge mit dem Ruhestand. Als Pensionär erhalten die vorher Heilfürsorgeberechtigten Beihilfe und benötigen eine ergänzende private Krankenversicherung für Beamte.
Beihilfeanspruch besteht auch für Richter
Nur Beamte sind direkt beihilfeberechtigt. Das regelt die Beihilfeverordnung. Richter sind jedoch nicht verbeamtet, schließlich sollen diese unabhängig sein. Beamte sind aber weisungsgebunden. In der Krankenversicherung sind Richter und Richter auf Probe den Bundesbeamten praktisch nahezu gleichgestellt. Im Krankheitsfall haben diese Anspruch auf Beihilfe. Ehegatten, Lebenspartner und Kinder werden ebenfalls wie jene von Beamten behandelt.
Richter sollten jedoch beachten, dass diese im Falle eines Sonderurlaubes keinen Anspruch auf Beihilfe haben. Entscheidend für den Beihilfeanspruch ist in der Regel der Erhalt von Bezügen für das Richteramt.