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Private Krankenversicherung Vergleich
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Ratgeber · Private Krankenversicherung

Private Krankenversicherung für Angestellte

Erfahren Sie, wann Sie als Angestellter in die PKV wechseln können und wie der Arbeitgeberzuschuss 2026 berechnet wird – und fordern Sie Ihren Tarifvergleich kostenfrei an.

  • Versicherungspflichtgrenze und Wechselzeitpunkt
  • Arbeitgeberzuschuss mit Rechenweg
  • Befreiung von der Versicherungspflicht
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Aktualisiert am Lesezeit ca. 7 Minuten

Für Angestellte ist der Weg in die private Krankenversicherung an eine Einkommensgrenze gebunden. Wer sie überschreitet, kann wählen: freiwillig gesetzlich versichert bleiben oder in die PKV wechseln. In beiden Fällen beteiligt sich der Arbeitgeber am Beitrag. Die Grundlagen zu Leistungen, Beitrag und Sozialtarifen erklärt unser Ratgeber zur privaten Krankenversicherung.

Auf dieser Seite lesen Sie, ab wann Sie wechseln können, wie der Arbeitgeberzuschuss berechnet wird, welche Befreiungsmöglichkeiten es gibt und worauf Sie beim Zeitpunkt achten sollten. Wenn Sie passende Tarife gegenüberstellen lassen möchten, können Sie Ihren kostenfreien Tarifvergleich anfordern.

Wann dürfen Angestellte in die private Krankenversicherung?

Angestellte dürfen in die private Krankenversicherung, wenn ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt, die derzeit 77.400 € im Jahr beträgt (Stand 2026). Rechtsgrundlage ist § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V; der Betrag wird jährlich durch die Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung festgesetzt.

Jahresarbeitsentgeltgrenze
77.400 €

pro Jahr (6.450 € im Monat), 2026

Versicherungspflichtgrenze pro Monat
6.450 €

Jahresgrenze ÷ 12, 2026

besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze
69.750 €

für Arbeitnehmer, die am 31.12.2002 privat versichert waren

Quelle: Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026 (SVBezGrV 2026), Stand 2026

Maßgeblich ist das regelmäßige Entgelt, vorausschauend betrachtet. Laufendes Gehalt und Sonderzahlungen, mit denen Sie sicher jedes Jahr rechnen können, zählen mit; Zuschläge mit Rücksicht auf den Familienstand bleiben nach dem Gesetz außer Betracht. Für Arbeitnehmer, die schon am 31. Dezember 2002 versicherungsfrei und privat versichert waren, gilt eine niedrigere besondere Grenze. Einzelheiten dazu erklärt der Beitrag zur Jahresarbeitsentgeltgrenze.

Wer erstmals eine Beschäftigung aufnimmt und dabei ein Entgelt über der Grenze erzielt, wird gar nicht erst versicherungspflichtig – das gilt etwa für Berufseinsteiger nach dem Studium. Auch angestellte Ärztinnen und Ärzte fallen unter diese Regeln; ihre Besonderheiten beschreibt der Ratgeber PKV für Ärzte.

Wann ist der richtige Zeitpunkt für den Wechsel?

Angestellte, die bereits gesetzlich versichert sind, können in der Regel zum 1. Januar des Folgejahres in die PKV wechseln, weil die Versicherungspflicht erst mit Ablauf des Kalenderjahres endet, in dem die Grenze überschritten wird. Zusätzlich muss das Entgelt auch die Grenze des neuen Jahres übersteigen (§ 6 Abs. 4 SGB V). Eine Wartezeit von drei Jahren, wie sie in älteren Ratgebern steht, gibt es seit 2011 nicht mehr.

Neben dem rechtlichen Zeitpunkt spielt der persönliche eine Rolle. Der Beitrag hängt vom Eintrittsalter und vom Gesundheitszustand bei Vertragsbeginn ab. Wer jung und gesund wechselt, erhält häufiger eine Annahme ohne Zuschläge. Denken Sie außerdem an die Familienplanung: In der PKV zahlt jedes Familienmitglied einen eigenen Beitrag. Beenden Sie die gesetzliche Mitgliedschaft erst, wenn der private Versicherer Sie angenommen hat. Den Ablauf Schritt für Schritt beschreibt unser Beitrag Wechsel von der GKV in die PKV.

Wie hoch ist der Arbeitgeberzuschuss zur PKV?

Der Arbeitgeber zahlt privat versicherten Angestellten einen Zuschuss in Höhe der Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes zuzüglich der Hälfte des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes, angewandt auf die Beitragsbemessungsgrenze – höchstens aber die Hälfte des tatsächlich gezahlten PKV-Beitrags. Das regelt § 257 Abs. 2 SGB V. Für die private Pflegepflichtversicherung gilt eine entsprechende Regel nach § 61 Abs. 2 SGB XI.

Der Rechenweg mit den derzeit geltenden Werten:

SchrittKrankenversicherungPflegepflichtversicherung
Beitragssatzallgemeiner Satz 14,6 % plus durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2,9 %3,6 %
Arbeitgeberanteiljeweils die Hälfte davondie Hälfte davon (in Sachsen weniger)
BemessungsgrundlageBeitragsbemessungsgrenze 5.812,50 € im MonatBeitragsbemessungsgrenze 5.812,50 € im Monat
Höchstzuschuss im Monat508,59 €104,63 €
Obergrenzehöchstens die Hälfte des tatsächlichen Beitragshöchstens die Hälfte des tatsächlichen Beitrags
Arbeitgeberzuschuss PKV höchstens
508,59 €

pro Monat: 8,75 % von 5.812,50 € — berechnet, höchstens die Hälfte des tatsächlichen Beitrags

Zuschuss private Pflegepflichtversicherung höchstens
104,63 €

pro Monat: 1,8 % von 5.812,50 € — berechnet (Sachsen: 75,56 €)

Quelle: SGB V § 257 / SGB XI § 58 (berechnet), Stand 2026

Die Höchstbeträge sind aus den amtlichen Werten berechnet; eine amtliche Veröffentlichung genau dieser Eurobeträge gibt es nicht. Liegt Ihr PKV-Beitrag unter dem doppelten Höchstzuschuss, zahlt der Arbeitgeber genau die Hälfte Ihres Beitrags. Den Beitragszuschlag für Kinderlose in der Pflegeversicherung tragen Sie allein; er erhöht den Zuschuss nicht (§ 58 Abs. 1 SGB XI).

Der Zuschuss bezieht auch die Beiträge für Angehörige ein, die bei Versicherungspflicht in der GKV familienversichert wären, etwa Kinder oder ein Ehepartner ohne oder mit nur geringem eigenem Einkommen. Der Höchstbetrag steigt dadurch nicht. Was eine PKV insgesamt kostet, erklärt der Ratgeber PKV-Kosten.

Welche Voraussetzungen muss der Versicherer für den Zuschuss erfüllen?

Der Arbeitgeberzuschuss zur PKV wird nur gezahlt, wenn der private Versicherer die Anforderungen des § 257 Abs. 2a SGB V erfüllt. Dazu gehört unter anderem, dass das Unternehmen

Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, bescheinigt der Versicherer; die Bescheinigung reichen Sie bei Ihrem Arbeitgeber ein, damit er den Zuschuss mit der Gehaltsabrechnung auszahlt.

Wann können sich Angestellte von der Versicherungspflicht befreien lassen?

Angestellte können sich in gesetzlich bestimmten Fällen auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien lassen, etwa wenn sie allein wegen der Anhebung der Jahresarbeitsentgeltgrenze wieder versicherungspflichtig würden. Die Befreiungstatbestände stehen in § 8 Abs. 1 SGB V.

AnlassWas giltNorm
Anhebung der Jahresarbeitsentgeltgrenzewer nur durch die höhere Grenze wieder versicherungspflichtig würde, kann in der PKV bleiben§ 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB V
Teilzeit während der ElternzeitBefreiung für die Dauer der Elternzeit möglich§ 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB V
Verringerung der Arbeitszeit auf die Hälfte oder wenigermöglich, wenn Sie zuvor mindestens fünf Jahre wegen Überschreitens der Grenze versicherungsfrei waren§ 8 Abs. 1 Nr. 3 SGB V

Für alle Fälle gilt: Der Antrag ist innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht bei der Krankenkasse zu stellen, und die Befreiung kann nicht widerrufen werden (§ 8 Abs. 2 SGB V). Auch befreite Beschäftigte erhalten den Arbeitgeberzuschuss (§ 257 Abs. 2 SGB V). Überlegen Sie vor dem Antrag gut, ob Sie sich dauerhaft auf die PKV festlegen möchten.

Wie unterscheiden sich GKV und PKV für Angestellte beim Beitrag?

In der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen Angestellte einen Prozentsatz ihres Einkommens bis zur Beitragsbemessungsgrenze, in der privaten Krankenversicherung einen Beitrag nach Eintrittsalter, Gesundheit und Tarif – in beiden Fällen trägt der Arbeitgeber einen Teil. Welche Variante günstiger ist, lässt sich nicht pauschal sagen.

MerkmalGesetzliche KrankenversicherungPrivate Krankenversicherung
BerechnungProzentsatz des Einkommens bis zur Beitragsbemessungsgrenze; Höchstbeitrag Krankenversicherung 1.017,18 € im Monat mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag (Stand 2026)nach Eintrittsalter, Gesundheitszustand und Leistungsumfang
Anteil des ArbeitgebersHälfte des BeitragsZuschuss bis zum Höchstbetrag, höchstens die Hälfte
FamilieAngehörige unter Voraussetzungen beitragsfrei familienversicherteigener Beitrag je Person, im Zuschuss berücksichtigt
GehaltserhöhungBeitrag steigt bis zur Beitragsbemessungsgrenze mitkein Einfluss auf den Beitrag
RuhestandBeiträge aus Rente und weiteren EinkünftenBeitrag läuft weiter; Zuschuss der Rentenversicherung auf Antrag (§ 106 SGB VI)

Für Angestellte mit Einkommen deutlich über der Grenze, ohne beitragsfrei mitzuversichernde Angehörige, fällt die Rechnung oft anders aus als für Familien mit einem Alleinverdiener. Wichtig ist der Blick auf die ganze Laufzeit: Wie sich der Beitrag im Ruhestand entwickeln kann, lesen Sie im Ratgeber PKV-Beiträge im Alter.

allgemeiner Beitragssatz GKV
14,6 %

Arbeitgeber und Arbeitnehmer je 7,3 %

durchschnittlicher Zusatzbeitrag GKV
2,9 %

vom BMG festgelegt für 2026 (2025: 2,5 %)

Beitragssatz soziale Pflegeversicherung
3,6 %

zzgl. Zuschlag für Kinderlose, Abschläge ab dem 2. Kind

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, „Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung“, Stand 2026

Bei Arbeitsunfähigkeit zahlt der Arbeitgeber das Gehalt in der Regel sechs Wochen weiter. Danach zahlt die GKV Krankengeld, die PKV dagegen nur, wenn ein Krankentagegeld vereinbart ist. Dieser Baustein gehört für Angestellte deshalb fast immer in den Vertrag, abgestimmt auf den Beginn nach der Entgeltfortzahlung.

Was passiert, wenn das Gehalt wieder unter die Grenze sinkt?

Sinkt das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt eines privat versicherten Angestellten unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze, wird er grundsätzlich wieder versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung. Das kann etwa bei einem Jobwechsel, bei Teilzeit oder bei einer Anhebung der Grenze geschehen.

Ab dem 55. Lebensjahr greift eine Sperre: Wer in den letzten fünf Jahren nicht gesetzlich versichert und mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, befreit oder hauptberuflich selbstständig war, bleibt versicherungsfrei (§ 6 Abs. 3a SGB V). Die Ehe oder Lebenspartnerschaft mit einer solchen Person steht dem gleich. Wer den PKV-Vertrag bei neuer Versicherungspflicht nicht verlieren möchte, kann ihn nach § 204 Abs. 5 VVG als Anwartschaftsversicherung fortführen; was sie im Einzelnen sichert, regeln die Tarifbedingungen.

Die Entscheidung für die PKV sollten Sie deshalb auch als Angestellter so treffen, als sei sie endgültig. Begriffe wie Anwartschaft oder Alterungsrückstellung erklärt unser PKV-Lexikon. Wenn Sie Tarife gegenüberstellen lassen möchten, fordern Sie Ihren kostenfreien Tarifvergleich an.

Häufige Fragen

Ab welchem Gehalt können Angestellte in die private Krankenversicherung?
Angestellte können sich privat versichern, wenn ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Versicherungspflichtgrenze übersteigt: 77.400 € im Jahr beziehungsweise 6.450 € im Monat (Stand 2026). Die Versicherungspflicht endet mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Grenze überschritten wird, wenn das Entgelt auch die Grenze des Folgejahres übersteigt (§ 6 Abs. 4 SGB V). Wer erstmals eine Beschäftigung mit einem Entgelt über der Grenze aufnimmt, ist von Beginn an versicherungsfrei.
Wie hoch ist der Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung?
Der Arbeitgeber zahlt die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes zuzüglich der Hälfte des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes, angewandt auf die Beitragsbemessungsgrenze, höchstens aber die Hälfte des tatsächlichen PKV-Beitrags (§ 257 Abs. 2 SGB V). Daraus ergibt sich ein Höchstbetrag von 508,59 € im Monat für die Krankenversicherung (Stand 2026, selbst berechnet). Für die private Pflegepflichtversicherung kommen höchstens 104,63 € im Monat hinzu (Stand 2026, selbst berechnet, in Sachsen weniger).
Zahlt der Arbeitgeber auch einen Zuschuss für Kinder und Ehepartner in der PKV?
Ja, der Zuschuss bezieht auch die Beiträge für Angehörige ein, die bei Versicherungspflicht in der GKV familienversichert wären (§ 257 Abs. 2 SGB V). Der Höchstbetrag des Zuschusses erhöht sich dadurch nicht. Es bleibt außerdem bei der Grenze, dass der Arbeitgeber höchstens die Hälfte des tatsächlich gezahlten Beitrags übernimmt.
Welche Voraussetzungen muss der private Versicherer für den Arbeitgeberzuschuss erfüllen?
Der Zuschuss wird nur gezahlt, wenn der Versicherer bestimmte gesetzliche Anforderungen erfüllt (§ 257 Abs. 2a SGB V). Er muss unter anderem die Krankenversicherung nach Art der Lebensversicherung betreiben, einen Basistarif anbieten, den überwiegenden Teil der Überschüsse zugunsten der Versicherten verwenden und vertraglich auf das ordentliche Kündigungsrecht verzichten. Die Erfüllung bescheinigt der Versicherer; die Bescheinigung reichen Sie beim Arbeitgeber ein.
Können sich Angestellte von der Versicherungspflicht befreien lassen?
In bestimmten Fällen ja. Wer etwa allein wegen der jährlichen Anhebung der Versicherungspflichtgrenze wieder versicherungspflichtig würde, kann sich auf Antrag befreien lassen und in der PKV bleiben (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB V). Der Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht bei der Krankenkasse gestellt werden, und die Befreiung kann nicht widerrufen werden. Auch befreite Beschäftigte erhalten den Arbeitgeberzuschuss.
Was passiert mit der PKV, wenn das Gehalt unter die Grenze sinkt?
Sinkt das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt unter die Versicherungspflichtgrenze, werden Angestellte grundsätzlich wieder in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig. Ab dem 55. Lebensjahr bleibt in der Regel versicherungsfrei, wer in den letzten fünf Jahren nicht gesetzlich versichert und mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, befreit oder hauptberuflich selbstständig war (§ 6 Abs. 3a SGB V). Den bisherigen PKV-Vertrag können Sie bei Versicherungspflicht als Anwartschaft fortführen, wenn der Tarif das vorsieht.
Quellen (7)· Stand September 2026· Redaktion: Christian Fröhner
  1. Bundesministerium der Justiz: Sozialgesetzbuch V, § 257 Beitragszuschüsse für Beschäftigte
  2. Bundesministerium der Justiz: Sozialgesetzbuch V, § 6 Versicherungsfreiheit
  3. Bundesministerium der Justiz: Sozialgesetzbuch V, § 8 Befreiung von der Versicherungspflicht
  4. Bundesministerium der Justiz: Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026 (SVBezGrV 2026) (2026)
  5. Bundesministerium der Justiz: Sozialgesetzbuch XI, § 61 Beitragszuschüsse
  6. Bundesministerium der Justiz: Sozialgesetzbuch XI, § 58 Tragung der Beiträge bei versicherungspflichtig Beschäftigten
  7. Bundesministerium für Gesundheit: Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) (2026)

Rechtsstand: September 2026. Versicherungsfreiheit nach § 6 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3a und 4 SGB V i. V. m. § 2 SVBezGrV 2026; Befreiung nach § 8 SGB V; freiwillige Mitgliedschaft nach § 9 SGB V; Beitragszuschuss des Arbeitgebers nach § 257 Abs. 2 und 2a SGB V; Zuschuss zur privaten Pflegepflichtversicherung nach § 61 Abs. 2 i. V. m. § 58 SGB XI; Beitragssätze nach §§ 241, 242a SGB V und PBAV 2025; Beitragszuschuss für Rentner nach § 106 SGB VI. Die Zuschuss-Höchstbeträge sind aus den amtlichen Werten berechnet. Maßgeblich sind immer die Bedingungen des einzelnen Tarifs.

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