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Für Beamte funktioniert die Krankenversicherung anders als für Angestellte oder Selbstständige. Der Dienstherr beteiligt sich nicht über einen Beitragszuschuss, sondern erstattet über die Beihilfe einen festen Anteil der Krankheitskosten. Den Rest sichern Beamte in der Regel über eine private Krankenversicherung ab, deren Leistung genau zum Beihilfeanspruch passen muss.
Diese Seite gibt Ihnen einen Überblick. Wie die private Krankenversicherung grundsätzlich funktioniert, erklärt unser Ratgeber zur privaten Krankenversicherung. Die Beihilferegeln von Bund und Ländern im Detail finden Sie im Beihilfe-Kompass unseres Fachportals für Beamte. Passende Tarife für Ihren Beihilfeanspruch können Sie über unseren kostenfreien Tarifvergleich anfordern.
Wie funktioniert die Krankenversicherung für Beamte?
Beamte erhalten von ihrem Dienstherrn Beihilfe zu den Krankheitskosten und versichern den verbleibenden Anteil über einen privaten Tarif. Voraussetzung für die Versicherungsfreiheit ist nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V, dass Beamte, Richter, Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten bei Krankheit Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge und auf Beihilfe oder Heilfürsorge haben. Das gilt auch für Versorgungsempfänger mit Beihilfeanspruch (§ 6 Abs. 1 Nr. 6 SGB V).
Wie jede Person mit Wohnsitz in Deutschland müssen auch Beamte eine Krankenversicherung haben, die zusammen mit der Beihilfe die gesetzliche Mindestabsicherung erfüllt (§ 193 Abs. 3 VVG). In der Praxis zahlen Beamte ihre Arztrechnungen zunächst selbst und reichen sie dann bei der Beihilfestelle und bei ihrem Versicherer ein. Jede Stelle erstattet ihren Anteil.
Grundsätzlich können Beamte auch freiwillig gesetzlich versichert sein, wenn sie die Voraussetzungen des § 9 SGB V erfüllen. Sie tragen den Beitrag dann in der Regel vollständig selbst, weil die Beihilfe keinen Arbeitgeberanteil übernimmt. Eine Ausnahme bildet die pauschale Beihilfe einzelner Länder. Wer bei der Verbeamtung aus der gesetzlichen Krankenversicherung kommt, findet die wichtigsten Punkte zum Übergang im Ratgeber zum Wechsel von der GKV in die PKV. Ein Selbstbehalt ist für Beihilfeberechtigte nur anteilig zulässig; wie Selbstbehalte wirken, erklärt der Ratgeber zur Selbstbeteiligung in der PKV.
Wie hoch ist die Beihilfe im Bund?
Bundesbeamte erhalten nach § 46 der Bundesbeihilfeverordnung grundsätzlich 50 Prozent Beihilfe zu ihren beihilfefähigen Aufwendungen. Der Satz steigt in bestimmten Lebenslagen, etwa mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern oder im Ruhestand.
- Beihilfe für aktive Bundesbeamte
- 50 %
- Beihilfe mit zwei oder mehr Kindern
- 70 %
- Beihilfe für berücksichtigungsfähige Kinder
- 80 %
Grundsatz nach § 46 Abs. 2 BBhV
auch für Versorgungsempfänger und Partner
und für Waisen
Quelle: Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) § 46, geltende Fassung
| Person | Bemessungssatz im Bund | Anteil über die PKV (mindestens) |
|---|---|---|
| Beihilfeberechtigte Person | 50 % | 50 % |
| Beihilfeberechtigte Person mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern | 70 % | 30 % |
| Beihilfeberechtigte Person in Elternzeit | 70 % | 30 % |
| Versorgungsempfänger (außer Waisen) | 70 % | 30 % |
| Berücksichtigungsfähige Ehe- oder Lebenspartner | 70 % | 30 % |
| Berücksichtigungsfähige Kinder und Waisen | 80 % | 20 % |
Quelle: § 46 Abs. 2 und 3 BBhV. Wichtig ist ein Detail: Der Bemessungssatz bezieht sich auf die beihilfefähigen Aufwendungen, nicht auf die gesamte Rechnung. Was die Beihilfe nicht als beihilfefähig anerkennt, bleibt ganz bei Ihnen. Ein privater Tarif, der genau die Differenz zu 100 Prozent abdeckt, kann deshalb Lücken lassen.
Was leistet ein Restkostentarif für Beamte?
Ein Restkostentarif – auch Beihilfeergänzungstarif genannt – erstattet den Teil der Krankheitskosten, den die Beihilfe nicht übernimmt. Beide Begriffe sind Produktbezeichnungen der Versicherer und keine gesetzlich definierten Tarifarten. Gesetzlich vorgeschrieben ist nur, dass der Basistarif eine Variante für Beihilfeberechtigte vorsieht, deren Leistungen auf die Ergänzung der Beihilfe beschränkt sind (§ 152 Abs. 1 VAG). Beihilfeberechtigte haben auf diese Variante einen Anspruch (§ 152 Abs. 2 VAG).
Weil sich der Beihilfesatz im Laufe des Berufslebens ändert, etwa bei der Geburt des zweiten Kindes oder beim Eintritt in den Ruhestand, muss der private Anteil angepasst werden. Achten Sie deshalb auf diese Punkte:
Worauf Beamte beim Restkostentarif achten sollten
- Der Tarif passt zu Ihrem aktuellen Bemessungssatz und lässt sich bei Änderungen ohne neue Gesundheitsprüfung anpassen.
- Leistungen, die die Beihilfe nicht oder nur begrenzt anerkennt, sind über Ergänzungsbausteine abgesichert.
- Ein Beihilfe-Ergänzungsschutz fängt Lücken auf, wenn die Beihilfe einzelne Aufwendungen kürzt.
- Die private Pflegepflichtversicherung ist ebenfalls auf den Beihilfeanspruch abgestimmt.
- Ein Selbstbehalt ist für Beihilfeberechtigte nur anteilig bis zur gesetzlichen Grenze zulässig.
Wie sich der Beitrag zusammensetzt, erklärt der Ratgeber zu den Kosten der PKV.
Wie sind Beamtenanwärter krankenversichert?
Beamtenanwärter sind in der Regel Beamte auf Widerruf und haben damit bereits während der Ausbildung Anspruch auf Beihilfe. Sie sind wie andere Beamte versicherungsfrei und sichern den nicht von der Beihilfe gedeckten Teil privat ab. Das gilt etwa für Anwärter im Vorbereitungsdienst oder für Referendare, die im Beamtenverhältnis auf Widerruf ausgebildet werden.
Viele Versicherer bieten für die Ausbildungszeit besondere Anwärter- oder Ausbildungstarife mit niedrigeren Beiträgen an. Wichtig ist, wie der Tarif nach der Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe oder auf Lebenszeit weitergeführt wird und ob die Umstellung ohne erneute Gesundheitsprüfung erfolgt. Das regeln die Tarifbedingungen. Wer vor der Verbeamtung gesetzlich versichert war, etwa während des Studiums, sollte den Wechsel rechtzeitig planen. Hinweise für die Zeit davor finden Sie im Ratgeber zur PKV für Studenten.
Was ist die Öffnungsaktion der PKV für Beamte?
Die Öffnungsaktion ist eine freiwillige Selbstverpflichtung von PKV-Unternehmen, Beamte zu Beginn ihrer Laufbahn auch mit Vorerkrankungen unter erleichterten Bedingungen aufzunehmen. Sie richtet sich vor allem an Beamte, die bei einer regulären Gesundheitsprüfung nur mit hohen Zuschlägen oder gar nicht versichert würden.
Die Öffnungsaktion ist kein gesetzlicher Anspruch und gilt nur bei den teilnehmenden Unternehmen. Der PKV-Verband beschreibt die Bedingungen so:
| Punkt | Regel der Öffnungsaktion |
|---|---|
| Wer teilnehmen kann | Beamte auf Widerruf und Beamtenanfänger mit Beihilfeanspruch, die erstmals eine private Krankheitskostenvollversicherung abschließen; unter Voraussetzungen auch ihre Angehörigen |
| Frist | Antrag innerhalb von sechs Monaten nach der erstmaligen Verbeamtung; maßgeblich ist der Eingang des Antrags beim Versicherer |
| Annahme | keine Ablehnung aus Risikogründen |
| Leistungsausschlüsse | keine |
| Risikozuschlag | soweit erforderlich, höchstens 30 Prozent des tariflichen Beitrags |
Für Angehörige gelten eigene Fristen, für freiwillig gesetzlich versicherte Beamte gibt es keine Antragsfrist. Weil die Sechs-Monats-Frist schnell abläuft, sollten Sie Ihre Optionen schon vor der Verbeamtung klären.
Was gilt bei freier Heilfürsorge?
Beamte mit Anspruch auf freie Heilfürsorge, etwa bei Polizei oder Bundeswehr, erhalten ihre medizinische Versorgung im aktiven Dienst weitgehend direkt vom Dienstherrn. Auch sie sind nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V versicherungsfrei. Eine private Krankheitskostenversicherung brauchen sie in dieser Zeit meist nur für Leistungen, die die Heilfürsorge nicht abdeckt.
Die Heilfürsorge endet in der Regel mit dem Eintritt in den Ruhestand oder dem Ausscheiden aus dem Dienst. Danach gilt regelmäßig die Beihilfe, und der verbleibende Anteil muss privat versichert werden – dann aber mit höherem Alter und möglicherweise schlechterer Gesundheit. Viele Betroffene schließen deshalb früh eine Anwartschaftsversicherung ab. Nach den Bedingungen der Öffnungsaktion können Heilfürsorgeberechtigte eine solche Anwartschaft zu erleichterten Bedingungen beantragen, und zwar innerhalb von sechs Monaten ab Beginn des Heilfürsorgeanspruchs, nicht erst bei Eintritt in den Ruhestand. Das Gesetz erwähnt die Anwartschaftsversicherung (§ 204 Abs. 5 VVG), definiert sie aber nicht. Was sie konkret sichert, was sie kostet und wie lange sie laufen darf, steht allein in den Tarifbedingungen.
Was ist die pauschale Beihilfe?
Bei der pauschalen Beihilfe übernimmt der Dienstherr grundsätzlich die Hälfte der nachgewiesenen Kosten einer Krankenvollversicherung, unabhängig davon, ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind. Eingeführt wurde dieses Modell zuerst in Hamburg zum 1. August 2018 (§ 80 Abs. 11 Hamburgisches Beamtengesetz). Einzelne weitere Länder bieten eine vergleichbare Regelung an; die Voraussetzungen richten sich nach dem jeweiligen Landesrecht.
Pauschale Beihilfe oder individuelle Beihilfe mit PKV
Dafür spricht
- Pauschale Beihilfe: Zuschuss auch zur gesetzlichen Krankenversicherung
- Pauschale Beihilfe: Familienversicherung der GKV nutzbar
- Individuelle Beihilfe: Tarif lässt sich genau auf den Bemessungssatz abstimmen
Dagegen spricht
- Pauschale Beihilfe: Entscheidung ist unwiderruflich
- Pauschale Beihilfe: nur in einzelnen Ländern verfügbar
- Individuelle Beihilfe: Rechnungen bei zwei Stellen einreichen
Ob die pauschale Beihilfe in Ihrem Land angeboten wird und für Sie infrage kommt, klären Sie mit Ihrer Beihilfestelle oder über den Beihilfe-Kompass. Da die Wahl nicht rückgängig gemacht werden kann, sollten Sie die langfristigen Folgen vorher durchrechnen lassen.
Was ändert sich für Beamte im Ruhestand?
Im Ruhestand steigt der Beihilfe-Bemessungssatz für Versorgungsempfänger im Bund auf 70 Prozent, sodass der privat zu versichernde Anteil sinkt. Der private Tarif sollte sich an diesen neuen Satz anpassen lassen. Wie sich die Beiträge im Alter entwickeln und welche gesetzliche Entlastung es gibt, erklärt der Ratgeber zu den PKV-Beiträgen im Alter. Begriffe wie Bemessungssatz oder Alterungsrückstellung finden Sie im Lexikon.
Weitere Informationen rund um Beamte, Anwärter und Beihilfe finden Sie auf unserem Fachportal deutsche-beamtenversicherungen.de.
Häufige Fragen
Warum sind Beamte meistens privat krankenversichert?
Wie viel Beihilfe bekommen Bundesbeamte?
Was ist ein Restkostentarif?
Wie sind Beamtenanwärter krankenversichert?
Was ist die Öffnungsaktion der PKV für Beamte?
Brauchen Polizisten mit freier Heilfürsorge eine private Krankenversicherung?
Was ist die pauschale Beihilfe?
Quellen (8)· Stand September 2026· Redaktion: Christian Fröhner
- Bundesministerium der Justiz: Sozialgesetzbuch V, § 6 Versicherungsfreiheit
- Bundesministerium der Justiz: Bundesbeihilfeverordnung (BBhV), § 46 Bemessung der Beihilfe
- Bundesministerium der Justiz: Bundesbeamtengesetz (BBG), § 80 Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen
- Bundesministerium der Justiz: Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), § 152 Basistarif
- Bundesministerium der Justiz: Versicherungsvertragsgesetz (VVG), § 204 Tarifwechsel
- Freie und Hansestadt Hamburg: FAQ zur Pauschalen Beihilfe
- Verband der Privaten Krankenversicherung (Branchenverband): Erleichterte Aufnahme in die Private Krankenversicherung für Beamte und deren Angehörige – Öffnungsaktionen der PKV (2023)
- Bundesministerium der Justiz: Versicherungsvertragsgesetz (VVG), § 193 Versicherte Person; Versicherungspflicht
Rechtsstand: September 2026. Versicherungsfreiheit von Beamten, Richtern und Soldaten nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 6 SGB V; Beihilfe des Bundes nach § 80 Bundesbeamtengesetz (BBG) und §§ 4, 46 Bundesbeihilfeverordnung (BBhV); für Landes- und Kommunalbeamte gelten die jeweiligen Landesbeihilfevorschriften; pauschale Beihilfe in Hamburg nach § 80 Abs. 11 Hamburgisches Beamtengesetz; beihilfekonforme Variante des Basistarifs nach § 152 VAG; Pflicht zur Krankenversicherung nach § 193 Abs. 3 VVG; Anwartschaftsversicherung nach § 204 Abs. 5 VVG. Maßgeblich sind immer die Bedingungen des einzelnen Tarifs.